Transport-Vorschriften
- Flaschen dürfen nur mit Schutzvorrichtung (Flaschenkappen
oder Flaschen mit Kragen) transportiert werden
- Gasflaschen müssen gesichert sein (festgezurrt, in Rahmen,
verkeilt, etc.). Dies gilt auch für Kleinflaschen, z.B. Camping-Gaz.
- Angeschlossene Gasflaschen dürfen nur in speziellen, am Fahrzeug
befestigten Haltern, Flaschenkästen, etc. befördert werden,
oder müssen genügend festgezurrt sein (Baugewerbe!). Das
Flaschenventil muss während dem Transport geschlossen sein.
- Geschlossene Fahrzeuge (Kastenwagen) müssen ausreichend belüftet
sein.
- Der Transport von leeren, ungereinigten Flaschen unterliegt den
gleichen Bedingungen wie von vollen Flaschen (unbekannte Restmengen
in Flaschen!), jedoch ist im nationalen Verkehr (CH) kein Beförderungspapier
notwendig.
FVF 04.03.04rs
Downloads
Liste der Autogas LPG Tankstellen in der Schweiz (PDF, 12 KB)
Beförderungspapier & Transport-Vorschriften (PDF,
51 KB)
Tagesrapport & Ladeliste (PDF,
51 KB)
Fahrzeug-Ausrüstung & Fahrer-Ausbildung (PDF,
47 KB)
Checkliste
Gefahrgut-Transporte (PDF,
49 KB)
Merkblatt "Wissenswertes über Transport und Lagerung
von Propan / Butan" (PDF, 933 KB, D+F)
Bestellschein "CCS Protokolle und Vignetten,
ADR/SDR Merkblätter d/f " (PDF, 15 KB, D)
|
|
Checkliste für Gefahrgut-Transporte auf der
Strasse
(LPG in Flaschen und Kartuschen)
Allgemeine Angaben
- Absender / Verlader, Anschrift, Beladeort
- Empfänger, Anschrift, Entladeort
- Gesamtmenge Gefahrgut je Beförderungseinheit
- Freigrenze nach Absatz 1.1.3.6.3 überschritten
Mitzuführende Dokumentationen - Beförderungs-
/ Begleitpapier
- Schriftliche Weisung
- Zulassungsbescheinigung des Fahrzeugs
- Schulungsbescheinigung des Fahrers
Ladung
- Zusammenladeverbot
- Handhabung und Verstauung
- Entweichen des Gefahrgutes oder Beschädigung der Versandstücke
- UN-Nummer / Bezettelung der Versandstücke
- Kennzeichnung des Fahrzeuges
Ausrüstung des Fahrzeuges
- Handlampe für jedes Mitglied der Fahrzeug-Besatzung
- Min. 1 Unterlegkeil je Fahrzeug-Einheit
- Zwei selbststehende Warnzeichen
- Feuerlöschgeräte (1 oder 2 Stück)
- Warnweste für jedes Mitglied der Fahrzeug-Besatzung
- Ausrüstung gemäss schriftlicher Weisung
SDR Bestimmungen
- Alkoholverbot
- Erhöhte Haftpflichtversicherung
- Ueberholverbot im Tunnel
- Signal <Verbot für Fahrzeuge mit gefährlicher Ladung>
Diese Prüfliste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit
und berechtigt nicht zu Haftpflichtsforderungen.
05.09.05rs
|