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Transport

Transport-Vorschriften

  • Flaschen dürfen nur mit Schutzvorrichtung (Flaschenkappen oder Flaschen mit Kragen) transportiert werden
  • Gasflaschen müssen gesichert sein (festgezurrt, in Rahmen, verkeilt, etc.). Dies gilt auch für Kleinflaschen, z.B. Camping-Gaz.
  • Angeschlossene Gasflaschen dürfen nur in speziellen, am Fahrzeug befestigten Haltern, Flaschenkästen, etc. befördert werden, oder müssen genügend festgezurrt sein (Baugewerbe!). Das Flaschenventil muss während dem Transport geschlossen sein.
  • Geschlossene Fahrzeuge (Kastenwagen) müssen ausreichend belüftet sein.
  • Der Transport von leeren, ungereinigten Flaschen unterliegt den gleichen Bedingungen wie von vollen Flaschen (unbekannte Restmengen in Flaschen!), jedoch ist im nationalen Verkehr (CH) kein Beförderungspapier notwendig.

FVF 04.03.04rs

 

Downloads

Liste der Autogas LPG Tankstellen in der Schweiz (PDF, 12 KB)

Beförderungspapier & Transport-Vorschriften (PDF, 51 KB)

Tagesrapport & Ladeliste (PDF, 51 KB)

Fahrzeug-Ausrüstung & Fahrer-Ausbildung (PDF, 47 KB)

Checkliste Gefahrgut-Transporte (PDF, 49 KB)

Merkblatt "Wissenswertes über Transport und Lagerung
          von Propan / Butan" (PDF, 933 KB, D+F)

Bestellschein "CCS Protokolle und Vignetten,
          ADR/SDR Merkblätter d/f " (PDF, 15 KB, D)

 

 

Checkliste für Gefahrgut-Transporte auf der Strasse
(LPG in Flaschen und Kartuschen)

Allgemeine Angaben

  • Absender / Verlader, Anschrift, Beladeort
  • Empfänger, Anschrift, Entladeort
  • Gesamtmenge Gefahrgut je Beförderungseinheit
  • Freigrenze nach Absatz 1.1.3.6.3 überschritten
Mitzuführende Dokumentationen
  • Beförderungs- / Begleitpapier
  • Schriftliche Weisung
  • Zulassungsbescheinigung des Fahrzeugs
  • Schulungsbescheinigung des Fahrers
Ladung
  • Zusammenladeverbot
  • Handhabung und Verstauung
  • Entweichen des Gefahrgutes oder Beschädigung der Versandstücke
  • UN-Nummer / Bezettelung der Versandstücke
  • Kennzeichnung des Fahrzeuges
Ausrüstung des Fahrzeuges
  • Handlampe für jedes Mitglied der Fahrzeug-Besatzung
  • Min. 1 Unterlegkeil je Fahrzeug-Einheit
  • Zwei selbststehende Warnzeichen
  • Feuerlöschgeräte (1 oder 2 Stück)
  • Warnweste für jedes Mitglied der Fahrzeug-Besatzung
  • Ausrüstung gemäss schriftlicher Weisung
SDR Bestimmungen
  • Alkoholverbot
  • Erhöhte Haftpflichtversicherung
  • Ueberholverbot im Tunnel
  • Signal <Verbot für Fahrzeuge mit gefährlicher Ladung>

Diese Prüfliste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und berechtigt nicht zu Haftpflichtsforderungen.
05.09.05rs


Stand: 2008 | © FVF | Seite drucken