Transport-Vorschriften
- Flaschen dürfen nur mit Schutzvorrichtung (Flaschenkappen
oder Flaschen mit Kragen) transportiert werden
- Gasflaschen müssen gesichert sein (festgezurrt, in Rahmen,
verkeilt, etc.). Dies gilt auch für Kleinflaschen, z.B. Camping-Gaz.
- Angeschlossene Gasflaschen dürfen nur in speziellen, am Fahrzeug
befestigten Haltern, Flaschenkästen, etc. befördert werden,
oder müssen genügend festgezurrt sein (Baugewerbe!). Das
Flaschenventil muss während dem Transport geschlossen sein.
- Geschlossene Fahrzeuge (Kastenwagen) müssen ausreichend belüftet
sein.
- Der Transport von leeren, ungereinigten Flaschen unterliegt den
gleichen Bedingungen wie von vollen Flaschen (unbekannte Restmengen
in Flaschen!), jedoch ist im nationalen Verkehr (CH) kein Beförderungspapier
notwendig.
FVF 04.03.04rs
Downloads / Links
Merkblatt ADR/SDR: Transport und Lagerung von Propan/Butan
Beförderungspapier & Transport-Vorschriften (PDF,
51 KB)
Tagesrapport & Ladeliste (PDF,
51 KB)
Fahrzeug-Ausrüstung & Fahrer-Ausbildung (PDF,
47 KB)
Checkliste
Gefahrgut-Transporte (PDF,
49 KB)
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Checkliste für Gefahrgut-Transporte auf der
Strasse
(LPG in Flaschen und Kartuschen)
Allgemeine Angaben
- Absender / Verlader, Anschrift, Beladeort
- Empfänger, Anschrift, Entladeort
- Gesamtmenge Gefahrgut je Beförderungseinheit
- Freigrenze nach Absatz 1.1.3.6.3 überschritten
Mitzuführende Dokumentationen - Beförderungs-
/ Begleitpapier
- Schriftliche Weisung
- Zulassungsbescheinigung des Fahrzeugs
- Schulungsbescheinigung des Fahrers
Ladung
- Zusammenladeverbot
- Handhabung und Verstauung
- Entweichen des Gefahrgutes oder Beschädigung der Versandstücke
- UN-Nummer / Bezettelung der Versandstücke
- Kennzeichnung des Fahrzeuges
Ausrüstung des Fahrzeuges
- Handlampe für jedes Mitglied der Fahrzeug-Besatzung
- Min. 1 Unterlegkeil je Fahrzeug-Einheit
- Zwei selbststehende Warnzeichen
- Feuerlöschgeräte (1 oder 2 Stück)
- Warnweste für jedes Mitglied der Fahrzeug-Besatzung
- Ausrüstung gemäss schriftlicher Weisung
SDR Bestimmungen
- Alkoholverbot
- Erhöhte Haftpflichtversicherung
- Ueberholverbot im Tunnel
- Signal <Verbot für Fahrzeuge mit gefährlicher Ladung>
Diese Prüfliste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit
und berechtigt nicht zu Haftpflichtsforderungen.
05.09.05rs
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