Schweizerischer Fachverband Flüssiggas (FVF)

Reglemente

EKAS Richtlinie 6517 Flüssiggas 

Die eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS) hat die neue Flüssiggas-Richtlinie 6517 am 6. Dezember 2017 genehmigt und in Kraft gesetzt. Diese neue Richtlinie ersetzt die bisherigen vier Flüssiggas-Richtlinien 1941, 1942, 2151 und 2388.

Download EKAS 6517

Leitfaden Flüssiggas L1 AK LPG

Der Leitfaden dient als Hilfe zur Auslegung und Kontrolle von Flüssiggasanlagen und kann hier heruntergeladen werden. 

Reglement für Kontrolleure CSV

Ab 2016 wurde die Ausbildung für Kontrolleure Flüssiggas neu strukturiert und in die Verantwortung des Vereins Arbeitskreis LPG übergeben. Neu gibt es nur noch einen Kontrolleur für die Bereiche Camping, Schiff und Veranstaltungen. Um diesen Status zu erreichen, müssen vier Prüfungen bestanden werden. Das untenstehende Reglement für Kontrolleure basiert auf dem VUV Artikel 32c und der EKAS Richtlinie 6517.

Reglement für Kontrolleure                                                                                                     Informationen zum Kontrollintervall von Flüssiggasgeräten gemäss Verein Arbeitskreis LPG 

Reglement Veranstaltungen

Das Reglement Veranstaltungen dient zur sicherheitstechnischen Überprüfung von Flüssiggasverbrauchsanlagen für nicht motorische Zwecke in Fahrzeugen, Anhängern, Festwirtschaften und Verkaufsständen aller Art, die dem gewerbsmässigen Zweck dienen.

Dazu gehören der Betrieb und die Kontrolle von:

  • Fahrzeugen aller Art
  • mobile Geräte wie Grill, Zuckerwattenmaschine, Pizzaofen, usw.
Reglement Veranstaltungen und die dazugehörige Checkliste.
 

Reglement Camping

Dieses Hilfsmittel wurde entwickelt, um die Sicherheit auf Campingplätzen im Umgang mit Gasgeräten zu erhöhen.

Reglement für Camping und die dazugehörige Checkliste.

Reglement Gewerbe & Haustechnik (G & H) 

Dieses Reglement erläutert die Kontrolle von Flüssigasanlagen im Gewerbe und in haustechnischen Anlagen.

Weisung für die Verwendung des FVF - Logos

Gerne dürfen die FVF-Mitglieder das Logo des Verbandes gemäss Weisung verwenden.

Antragsformular

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